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LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 28.10.2003 - 6 C 653/02
- LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens
Auszug aus LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Liegt der in Rechnung gestellte Mietpreis aber im Rahmen des Üblichen, so hat der Schädiger diese Kosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Geschädigte sich nach alternativen Preisen bzw. Tarifen erkundigt hat oder nicht (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366 [OLG Düsseldorf 08.05.2000 - 1 U 172/99] ).Um dies festzustellen ist der von der Klägerin auszugsweise vorgelegten Schwacke-Automietpreis-Spiegel ein verlässliches und weitgehend anerkanntes Orientierungsmittel (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366 [OLG Düsseldorf 08.05.2000 - 1 U 172/99] ).
- OLG Karlsruhe, 22.11.1995 - 13 U 203/93
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer unübersichtlichen …
Auszug aus LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921 [OLG Stuttgart 31.03.1994 - 7 U 296/93] ; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208). - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Denn ein Geschädigter verstößt grundsätzlich nicht gegen seine Obliegenheit zur Schadensminderung, wenn er einen Pkw im Rahmen des Unfallersatztarifs anmietet (BGH NJW 1996, 1958 [BGH 07.05.1996 - VI ZR 138/95] ). - OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 84/95
Mietwagenkosten; Ersparte Eigenaufwendungen; Rechnungsbetrag; Pauschalsatz
Auszug aus LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921 [OLG Stuttgart 31.03.1994 - 7 U 296/93] ; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208). - OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921 [OLG Stuttgart 31.03.1994 - 7 U 296/93] ; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208).
- LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
Anspruch auf Freistellung wegen einer Mietwagenkostenrechnung; Abhängigkeit des …
Um dies festzustellen, ist der von der Klägerin auszugsweise vorgelegte Schwacke-Automietpreis-Spiegel ein verlässliches und weitgehend anerkanntes Orientierungsmittel (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366; die Kammer in 7 S 177/01, Urteil vom 12.12.2001; 7 S 379/03 , Urteil vom 26.05.2004 ). - AG Aachen, 15.04.2005 - 81 C 640/04 Entgegen der Auffassung des Landgerichts B im Urteil vom 26.05.04 (7 S 379/03) kann auch der in Unfallschadenssachen unerfahrene Geschädigte in aller Regel nicht davon ausgehen, dass hier ein auf seine konkrete Situation zugeschnittener Tarif ausgewählt worden ist durch die Fa. M. Vielmehr ist mit dem BGH in seinem Urteil vom 12.10.04 seitens der Fa. M der Nachweis zu erbringen, dass der von ihr wesentlich höhere Unfallersatztarif in dem hier in Frage stehenden Fall erforderlich war aus betriebswirtschaftlicher Sicht.